Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Naturschutz und Landschaftspflege
Nahrungs- und Rastlebensraum Holzhafen / Billwerder Bucht
Naturschutzfachliche Bedeutung des Nahrungs- und Rastlebensraums Holzhafen / Billwerder Bucht:
Aus Naturschutzsicht von wesentlicher Bedeutung im Zusammenhang mit Kaltehofe ist die Erhaltung und Entwicklung des Holzhafens / der Billwerder
Bucht und angrenzender Bereiche.
Wesentliche Flächenanteile des Holzhafens sind Wattflächen und nach ¤28 Hamburgisches Naturschutzgesetz gesetzlich geschützter Lebensraum
(siehe Foto, gelbe Signatur).
Die Flächen des Holzhafens sind nach mündlichen Auskünften des Arbeitskreises an der Staatlichen Vogelschutzwarte der in Hamburg zweitbedeutenste Nahrungs- und Rastlebensraum für an Wattflächen gebundene Wasservögel nach dem Mühlenberger Loch. Als typische Wasservögel sind hier z.B. Löffelente, Schnatterente, Brandente und Krickente zu nennen.
Zu den Flächen liegen umfangreiche Beobachtungsdaten des Arbeitskreises an der Staatlichen Vogelschutzwarte vor, die bislang allerdings nicht gutachterlich aufbereitet sind. Das Naturschutzamt wird in Kürze eine gutachterliche Auswertung der Daten beauftragen.
Als Ersatzmaßnahme für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A1 wurde die Rückdeichung der "Billwerder Insel"
planfestgestellt (in der Anlage blau). Durch diese aufwendige und kostenintensive Maßnahme sollen die Nahrungs- und Rastlebensräume des
Holzhafens um 20 ha zusätzliche Rückdeichungsfläche mit neu entstehenden Tidelebensräumen
(wie z.B. Flachwasserbereichen, Wattflächen und Röhrichten) großflächig ausgedehnt und aufgewertet werden. Die Maßnahme wird ca. 2 Mio. Euro kosten.
Naturschutzfachliche Aspekte für den Planungsprozess Kaltehofe:
Eine wichtige Voraussetzung für die Erhaltung und Entwicklung dieser bedeutenden Nahrungs- und Rastlebensräume ist eine weitgehende
Ungestörtheit der Flächen.
Deshalb haben die Pionierwaldstrukturen im Südosten Kaltehofes (in der Anlage rot) wichtige Abschirmungsfunktionen den südöstlich
angrenzenden Lebensraum.
Ein Rundweg für Radfahrer und Fußgänger im bisherigen Trampelpfadverlauf im Südosten von Kaltehofe ist wegen der davon
ausgehenden Ruhestörung der Nahrungs- und Rastvogellebensräume naturschutzfachlich nicht erwünscht. Eine mögliche Rundwegeführung sollte
nordwestlich der abschirmenden Pionierwaldflächen verlaufen. Auch ein möglicher Naturlehrpfad sollte nordwestlich dieser Abschirmungsflächen
verlaufen.
Eine Öffnung des Kaltehofe Hauptdeiches für den öffentlichen Verkehr würde zu erheblichen Störungen des Nahrungs- und Rastgebietes führen
und dem Aufwertungsziel der aufwendigen und teuren Ersatzmaßnahme "Billwerder Insel" entgegenwirken. Aus Naturschutzsicht ist eine
Straßenöffnung daher abzulehnen.
Helga Grobe